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Schalldämpfer

A-tecBeim Einsatz von Schalldämpfern geht es nicht um den lautlosen Schuß. Diese Mär gibt es nur in Hollywood oder Babelsberg. Bedingt durch den nicht zu mindernden Geschossknall (Schallmauer die das Geschoss nach dem Verlassen des Laufes erzeugt), ist eine Schallreduktion nur für den Mündungsknall möglich. Diese liegt, bei den von uns verwendeten Schalldämpfern, zwischen 20 und 32dB.  So daß weit entfernte Beobachter in Summe den Mündungs- und Geschoßknall zusammen um etwa 10dB vermindert hören (pro 10dB Dämpfung empfinden wir die halbe Lautstärke). D.h. der Schuß ist immer noch laut wahrnehmbar, belastet aber das Gehör in einem viel geringeren und unschädlichen Maße.

Die folgende Richtlinie sollte die Grundlage zur Genehmigung zum Einsatz von Schalldämpfern für die deutschen Behörden sein:

 EG Richtlinie 10/2003
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkung (Lärm)
(hier als pdf-download)

Die EG Richtlinie 10/2003 (ersetzt gültige 86/188/EWG Richtlinie) schreibt ab 15. 2. 2006 zwingend vor den Krach von Lärmquellen über 137dB(A) technisch am Entstehungsort zu mindern (heute 200Pa bzw. 140dB).
GK-Gewehre und Pistolen liegen deutlich über 140dB (ca. 155 bis 160dB).
Selbst die KK- Waffen erzeugen knapp über 140 dB.

Und jeder  Knall über 140 dB schädigt das Gehör, also die Gesundheit.

Die EG Richtlinie 10/2003 trifft mit der 137dB Grenze, ab der Krach zwingend an der Quelle bekämpft werden muß, den Kern des Gesundheitsschutzes, bzw. seiner -gefährdung. 137 dB sind schmerzhaft, aber schädigen das menschliche Gehör bei kurzer Dauer i.d.R. noch nicht. 140dB schädigen in jedem Falle!

Die EG Richtlinie 10/2003 und ihre nationalen Umsetzungen betreffen zunächst nur Arbeitsorte, damit all jene, die während der Arbeit, oder gewerblich schießen, bzw. dort Schußlärm ausgesetzt sind, also Soldaten, Polizisten, Berufsjäger / Förster, Schießstandbetreiber.

Doch auch Jahre nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, gibt es keine nationalen Umsetzung in Deutschland. In meinem Heimatland England ist es zu einer schnellen und relativ unbürokratischen Realisierung dieser Vorschrift gekommen. Dort  sind zum Schutz der Arbeitnehmer (Militär, Polizei, Schießstandpersonal, Forstbeamten und Berufsjäger) Schalldämpfer seit einigen Jahren mit großem Erfolg im Einsatz.

Wenn Sie zu diesen Berufsgruppen gehören...

Wie sieht es mit Ihrem Arbeitgeber aus?
Kommt er seiner Sorgfaltspflicht nach?
Kümmert er sich um Ihre Sicherheit und Gesundheit???

In meinem Heimatland und vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten sind diese Schutzmaßnahmen selbstverständlich auch Nicht-Berufs-Jägern zugesprochen worden.  Wir hoffen, dass dieses auch bald in Deutschland der Fall sein wird...

Pete Lincoln von Roedale Precsion verfügt über vielfältige militärische und jagdliche Erfahrung im Umgang mit Schalldämpfern.

Sollte Sie Fragen haben... wir beraten Sie gerne!

Sie sind Jäger oder Sportschütze und haben eine behördliche Erlaubnis einen Schalldämpfer einzusetzen? Ich liefere und verbaue Schalldämpfer von:

  • A-TEC   
    TOP-Schalldämpfer aus Norwegen. Unsere Empfehlung für Repetierbüchsen!

(Roedale Precision ist exclusiver Vertragspartner für Deutschland)

  • Brügger & Thomet   
    Der Sound Supressors aus der Schweiz. Die optimale Wahl für Selbstladegewehre!

Technische Daten:

A-TEC:
Gewicht: 500g
Länge: 27.6cm ( 10.86") (15cm vor der Mündung, 12.6cm zurück über den Lauf)
Durchmesser: 44mm Standard Version - 50mm Magnum Version
Wartungsintervall: 200 Schuss
Dämpfung: 26 - 30dB (C) getestet nach US Mil Spec -1474D
Mündungsfeuer-Elimination: Absolut
Rückstoßreduktion : 20 bis 30%

Brügger & Thomet:
Alle verfügbare Modelle. Informationen finden Sie bei: www.brugger-thomet.ch

 

!!!Warnung!!!

Niemals Sabot-Type-Geschosse oder Schrotpatronen durch einen Schalldämpfer verschießen!